Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der iMS GmbH medizinische Laser Tutzing

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- & Zahlungsbedingungen der Firma iMS GmbH, Tutzing

I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Den Geschäftsbeziehungen zu unseren Vertragspartnern liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Sie gelten für unsere Angebote, die Durchführung des jeweiligen Vertrages, insbesondere für unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Mit der Auftragserteilung durch unsere Vertragspartner werden diese AGB ausdrücklich anerkannt.
  2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts gelten unsere AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Anerkennung von Abweichungen gilt grundsätzlich nur für den laufenden Vertrag. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

II. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote, Preise, Kostenvoranschläge und sonstige Zusagen gelten als freibleibend, wenn sie nicht schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Beschreibungen von Liefergegenständen, technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, die Bestandteil eines freibleibenden Angebotes sind, dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  3. Sofern der Vertragspartner bei der Bestellung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er ausschließlich eine bestimmte Ausführung der bestellten Ware wünscht oder dass von seinen An- und Vorgaben keinesfalls abgewichen werden soll, gehen wir davon aus, dass wir berechtigt sind, die im Zuge der ständigen technischen Weiterentwicklung technisch veränderte Ausführung zu liefern, sofern dies dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der beiderseitigen berechtigten Interessen zumutbar ist.
  4. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen.

III. Urheber- und Verwertungsrechte

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns uneingeschränkte Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor der Weitergabe an Dritte ist unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen. Unterlagen unseres Vertragspartners dürfen wir solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise die Belieferung oder einzelne Teilleistungen übertragen.
  2. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.

IV. Preise

  1. Unsere Preisangaben verstehen sich in EURO (€), sofern nichts anderes angegeben ist. Sie gelten ab unserem Auslieferungslager, ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Verpackung, Aufstellung und Montage und sonstiger üblicher Nebenkosten.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung zusätzlich berechnet.
  3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, in diesem Falle gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis als vereinbart. Ein Rücktrittsrecht wegen Preiserhöhungen besteht nicht.

V. Lieferung und Lieferfristen

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern die Lieferzeit angemessen.
  2. Die übliche Lieferfrist für unsere Laserkatheter beträgt 8 Wochen. Wir legen unseren Kunden nahe, dies in ihrer Lagerwirtschaft einzupflegen und in ihrem Bestellverhalten zu berücksichtigen.
  3. Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen unverschuldeten Umständen (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Naturkatastrophen, Aufruhr, Personalmangel durch Krankheit, Streik, Aussperrung, Betriebs-, Transport-, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsstörungen sowie behördlichem Eingriff) sind wir berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verlängern. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Störung.
  4. Wir sind in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen und Teilleistungen können von uns jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Gerät die Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so können wir die weitere Vertragserfüllung aussetzen.

VI. Annahme, Rücknahme

  1. Wenn der Vertragspartner nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können wir pauschal 25% der Auftragssumme fordern. Dem Vertragspartner steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht uns im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich übersteigt, sind wir zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.
  2. Der Vertragspartner bzw. dessen beauftragtes Personal ist bei Entgegennahme unserer Warenlieferung zu einer schriftlichen Bestätigung der Annahme durch vollnamentliche Unterschrift verpflichtet.
  3. Eine etwaige Rücknahme von Ware erfolgt ausdrücklich unter Vorbehalt und unter Beachtung der jeweils anwendbaren Verordnungen über Medizinprodukte sowie nur nach vorheriger Absprache mit uns. Entstehende Kosten, wie Porto, Verpackung, Aufarbeitungs- und Rücknahmegebühren seitens der Vorlieferanten werden wir dem Vertragspartner weiterbelasten.
  4. Sterilgüter sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen.

VII. Transport, Gefahrenübergang und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch wenn frachtfrei und/oder in Transportmitteln des Verkäufers geliefert wird. Die Gefahr geht am Ort unseres Auslieferungslagers auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

Nicht rechtzeitig abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versandvorschriften sind in der Bestellung anzugeben, andernfalls bleibt die Wahl der Versandart ohne Verbindlichkeit für schnellste und billigste Beförderung uns überlassen. Ohne ausdrückliche Bestimmung durch den Käufer erfolgt der Versand unversichert auf Kosten und Gefahr des Käufers.

  1. Zur Ansicht, Erprobung, miet- oder leihweise bestellte bzw. überlassene Ware ist während der Überlassungsdauer vom Kunden auf seine Kosten gegen die üblichen Gefahren (mindestens Feuer, Wasser, Diebstahl) zu versichern und bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners an uns zurückzusenden. Nach der Rücksendung eventuell auftretende Rückabwicklungs- und Reparaturkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

VIII. Gewährleistung und Untersuchungspflicht

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe bzw. Gefahrenübergang, nicht offensichtliche Mängel binnen derselben Frist nach deren Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der einzelnen Mängel zu rügen. Ansprüche bei Mängeln verjähren mit Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Lieferung; § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB und § 479 Abs. 2 BGB bleiben jedoch unberührt.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Ein Recht auf Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des dadurch verursachten Kostenaufwandes steht dem Vertragspartner nicht zu.
  3. Verweigern wir die Mangelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Vertragspartner unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
  4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme seitens des Vertragspartners oder Dritter, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind.
  5. Sind wir aufgrund einer Mängelrüge des Kunden tätig geworden, ohne dass objektiv ein Mangel vorlag, können wir die Vergütung unseres Aufwandes verlangen.

IX. Haftung

  1. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt worden ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer von uns erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. In diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach § 1 und 4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
  4. Der Vertragspartner stellt die iMS GmbH von allen Schadensersatzpflichten – gleich aus welchem Rechtsgrund – frei, die dadurch entstehen, dass er die von iMS gelieferten Produkte weiterverkauft hat und im Rahmen dieses Weiterverkaufs der iMS GmbH oder Dritten dadurch Schäden entstehen, dass die gelieferten Produkte unsachgemäß transportiert, gelagert oder verwendet werden. Diese Freistellung bezieht sich auch auf Schäden, die der iMS GmbH oder Dritten dadurch entstehen, dass der Vertragspartner den auf ihn entfallenden gesetzlichen Informations- und Meldepflichten nicht nachkommt.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können.
  2. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

XI. Zahlungsmodalitäten

  1. Unsere Rechnungen sind – soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist – nach Erhalt netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten.
  2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
  3. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der in § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Höhe zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  4. Der Vertragspartner darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners mit nicht aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

XII. Medizinprodukte

Der Kunde bestätigt, dass ihm die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrieb und/oder Betrieb von Medizinprodukten, wie etwa Medizinproduktegesetz oder Guidelines on a Medical Device Vigilance System bekannt sind und verpflichtet sich diese einzuhalten. Des Weiteren bestätigt der Kunde, dass er nach den zur Anwendung gelangenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften befähigt und berechtigt ist das jeweilige Medizinprodukt in Betrieb zu nehmen, anzuwenden oder damit zu handeln, dieses zu lagern und zu beziehen.

XIII. Verpackung

Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, die Transport- und Umverpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

XIV. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner folgenden Ansprüche, insbesondere für Lieferungen und Zahlungen, ist der Sitz der iMS GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Starnberg, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder wenn der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gerichts zu verklagen.

XV. Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, durch uns für Zwecke des Marketings u.a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.

XVI. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es soll anstelle der unwirk-samen Bestimmung im Wege der Auslegung eine Regelung gelten, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  2. Änderungen und Abweichungen sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

iMS GmbH

Tutzing, 15. September 2018